Hierzu sind spezifizierte Kenntnisse über Lebenssituationen von Klientengruppen, Abläufe bei Institutionen (etwa Jobcenter, Arbeitsamt, Gerichte) und Gläubigern sowie ebenfalls umfangreiche Detailkenntnisse aus unterschiedlichen Fachgebieten sowie die aktive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Personen und Gremien notwendig.
Neben diesen einzelfallbezogenen Leistungen finden sowohl Öffentlichkeits- als auch Präventionsarbeit der einzelnen Beratungsstellen sowie der Beratungsstellen gemeinsam statt. Zudem tragen Erfahrungsaustausch und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in einem gemeinsamen Arbeitskreis („Arbeitskreis Verbraucherinsolvenz Saarland“) zur Qualitätssicherung bei.