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Arbeitskreis Verbraucherinsolvenz Saarland

Informationen über die kostenfreien und anerkannten saarländischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

WIR ÜBER UNS

Trägerschaft

Die benannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen befinden sich in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverband), der Verbraucherzentrale und der Kommunen (Landkreise und Regionalverband).

Beratungsfall

Bezogen auf den einzelnen Beratungsfall dient Schuldner- und Insolvenzberatung der Beseitigung individueller, durch Überschuldung verursachter Notlagen durch Entwicklung hierzu geeigneter Konzepte. Die Beratungsinhalte werden vertraulich behandelt.

Der Einzelfall

Die Schuldner- und Insolvenzberatung orientiert sich an der Problemlage des Einzelfalles. Es gilt, Schwierigkeiten zu erkennen und Selbsthilfepotentiale zu aktivieren.

Aktive Zusammenarbeit

Hierzu sind spezifizierte Kenntnisse über Lebenssituationen von Klientengruppen, Abläufe bei Institutionen (etwa Jobcenter, Arbeitsamt, Gerichte) und Gläubigern sowie ebenfalls umfangreiche Detailkenntnisse aus unterschiedlichen Fachgebieten sowie die aktive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Personen und Gremien notwendig.


Die Beratung umfasst insbesondere

  • Existenzsicherung
  • Psychosoziale, präventive Beratung, klären und bewerten individueller Ursachen der Ver- und Überschuldung
  • Krisenintervention
  • Forderungsprüfung, Schuldnerschutzmaßnahmen
  • Haushaltsberatung
  • Ausstellen einer Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto
  • Regulierung und Entschuldung
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten, z.B. Vergleiche, Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne im Sinne der Insolvenzordnung
  • Abwicklung von Sanierungskonzepten
  • Erstellen einer Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Hilfestellung bei Beantragung des Insolvenzverfahrens
  • Erstellen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
  • Begleitung des Klienten im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
  • Abwicklung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Begleitung des Klienten im eröffneten Insolvenzverfahren
  • Begleitung des Klienten in der Wohlverhaltensphase
  • Nachbetreuung
Neben diesen einzelfallbezogenen Leistungen finden sowohl Öffentlichkeits- als auch Präventionsarbeit der einzelnen Beratungsstellen sowie der Beratungsstellen gemeinsam statt. Zudem tragen Erfahrungsaustausch und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in einem gemeinsamen Arbeitskreis („Arbeitskreis Verbraucherinsolvenz Saarland“) zur Qualitätssicherung bei.

Oft gestellte Fragen

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