Verkürzung des Insolvenzverfahrens
Die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie sieht eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre für unternehmerisch tätige Personen vor.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach die Umsetzung auch für Verbraucherinsolvenzverfahren geplant ist. Die Verkürzung auf drei Jahre soll stufenweise erfolgen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung und dem zugehörigen Informationsblatt.