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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Arbeitskreises Verbraucherinsolvenz-Saarland weisen darauf hin, dass zum 01.07.2023 die Pfändungsfreigrenzen angehoben werden.

Eine Dynamisierung erfolgt jeweils zum 01.07. jeden Jahres. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetz). Somit steigt in diesem Zusammenhang der monatliche Grundfreibetrag der Pfändungstabelle von derzeit 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro.

Sind Unterhaltspflichten zu erfüllen, so kommen monatlich für die erste Person 527,76 Euro für die zweite bis fünfte Person monatlich 294,02 Euro hinzu. Voraussetzung ist, dass auch Unterhalt gewährt wird.